Abschnitt A 201 - Heben/Tragen/Zwangshaltungen
● Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Lasten und Arbeiten in Zwangshaltungen, können zu gesundheitsschädlichen Belastungsgrenzen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen.
● Belastungsgrenzen für das Heben und Tragen von schweren Lasten sind abhängig von
Leistungsvoraussetzungen des Einzelnen,
der Hebe- und Tragetechnik,
der Häufigkeit der Lastentransporte,
der eingenommenen Körperhaltung.
In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegen für Männer empfohlene Werte zu Lastgewichten zwischen 12-15 Kg.
● Ständig wiederkehrende gleichförmige Bewegungsabläufe, z.B. beim Mauern, führen zu einer einseitigen Belastung der Gelenke und der Muskulatur.
Ergonomische Regeln
● Technische Hilfsmittel zum Materialtransport einsetzen (z.B. Kran, Schubkarren, Transportzangen (1) oder Saugheber (2)).
● Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen (z.B. 25-kg-Zementsäcke).
● Vermeidung langer Transportwege.
● Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche (z.B. Fliesenlegertisch (3)).
● Höhenverstellbare Gerüste und Geräte einsetzen (z.B. Scherenbühnen (4)).
● Wechsel der Arbeitshaltung und Minipausen einlegen.
● Körper vor Kälte schützen - Rücken und Gelenke warm halten.
● Körperschutzmittel verwenden, z.B. Knieschutz (5).
Vorsorgeuntersuchungen
● Beratung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt
Hebe- und Trageregeln
Lasten verteilen - nicht einseitig tragen.
Lasten dicht am Körper halten.
Lasten nicht in verdrehter Haltung weiterreichen.
Weitere Informationen: BGV A1 "Grundsätze der Prävention" BGR A1 "Grundsätze der Prävention" Lastenhandhabungs-Verordnung www.bgbau.de/d/ergonomie |
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