Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt A 201 - Heben/Tragen/Zwangshaltungen

ccc_3230_045.jpg
ccc_3230_046.jpg

● Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Lasten und Arbeiten in Zwangshaltungen, können zu gesundheitsschädlichen Belastungsgrenzen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur führen.

● Belastungsgrenzen für das Heben und Tragen von schweren Lasten sind abhängig von

  • Leistungsvoraussetzungen des Einzelnen,

  • der Hebe- und Tragetechnik,

  • der Häufigkeit der Lastentransporte,

  • der eingenommenen Körperhaltung.

In Abhängigkeit von diesen Faktoren liegen für Männer empfohlene Werte zu Lastgewichten zwischen 12-15 Kg.

● Ständig wiederkehrende gleichförmige Bewegungsabläufe, z.B. beim Mauern, führen zu einer einseitigen Belastung der Gelenke und der Muskulatur.

Ergonomische Regeln

● Technische Hilfsmittel zum Materialtransport einsetzen (z.B. Kran, Schubkarren, Transportzangen (1) oder Saugheber (2)).

● Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen (z.B. 25-kg-Zementsäcke).

● Vermeidung langer Transportwege.

● Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche (z.B. Fliesenlegertisch (3)).

● Höhenverstellbare Gerüste und Geräte einsetzen (z.B. Scherenbühnen (4)).

● Wechsel der Arbeitshaltung und Minipausen einlegen.

● Körper vor Kälte schützen - Rücken und Gelenke warm halten.

● Körperschutzmittel verwenden, z.B. Knieschutz (5).

Vorsorgeuntersuchungen

● Beratung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt

ccc_3230_047.jpg
ccc_3230_048.jpg
ccc_3230_049.jpg
ccc_3230_050.jpg
ccc_3230_051.jpg

Hebe- und Trageregeln

ccc_3230_052.jpg

Lasten verteilen - nicht einseitig tragen.

ccc_3230_053.jpg

Lasten dicht am Körper halten.

ccc_3230_054.jpg

Lasten nicht in verdrehter Haltung weiterreichen.

Weitere Informationen:
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR A1 "Grundsätze der Prävention"
Lastenhandhabungs-Verordnung
www.bgbau.de/d/ergonomie