Vorherige Seite Nächste Seite Abschnitt 8 ASR A1.5/1,2 - KennzeichnungFußbodenstellen, an denen sich die Gefahr des Stolperns oder Ausrutschens technisch nicht vermeiden lässt, sind entsprechend der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu kennzeichnen. Zur Komplettansicht des Dokumentes PDF Download Seite drucken Zurück Vorherige Seite Nächste Seite
Abschnitt 8 ASR A1.5/1,2 - KennzeichnungFußbodenstellen, an denen sich die Gefahr des Stolperns oder Ausrutschens technisch nicht vermeiden lässt, sind entsprechend der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" zu kennzeichnen.