
Abschnitt 2 ASR A1.5/1,2
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden (ASR A1.5/1,2)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden (ASR A1.5/1,2)
Bundesrecht
Abschnitt 2 ASR A1.5/1,2 – Anwendungsbereich
(1) Diese Arbeitsstättenregel gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.
(2) gestrichen
Hinweis:
Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung werden zu einem späteren Zeitpunkt als Anhang in die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" eingefügt.