
Abschnitt 1 ASR A1.5
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A1.5 – Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Fußböden nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absatz 2 sowie nach Nummer 1.5 Absätze 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.