
Abschnitt 1 ASR A1.5/1,2
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden (ASR A1.5/1,2)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden (ASR A1.5/1,2)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A1.5/1,2 – Zielstellung
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Fußböden nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.