Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5 Bundesrecht

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Anhang 2 ASR A1.5, Anforderungen an die Rutschhemmung von Fu...
Anhang 2 ASR A1.5
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Technische Regeln für Arbeitsstätten Fußböden ASR A1.5
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A1.5
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Anhang 2 ASR A1.5 – Anforderungen an die Rutschhemmung von Fußböden

In der nachstehenden Tabelle wird eine Zuordnung von Arbeitsräumen, Arbeitsbereichen und betrieblichen Verkehrswegen zu Bewertungsgruppen der Rutschhemmung vorgenommen. Die Aufzählung beschränkt sich auf solche Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege, deren Fußböden mit gleitfördernden Medien in Kontakt kommen, wo also die Gefahr des Ausrutschens zu vermuten ist.

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Nutzung einer höheren Bewertungsgruppe oder Verdrängungsraumes ist zulässig. Nicht aufgeführte Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und betriebliche Verkehrswege sind, entsprechend der in ihnen zu erwartenden Rutschgefahr (z. B. je nach Häufigkeit, Menge und Art der auftretenden gleitfördernden Stoffe), in Analogie zur Tabelle einer Bewertungsgruppe zuzuordnen.

Der mit dem Begehungsverfahren (Schiefe Ebene) ermittelte mittlere Winkel des Ausrutschens ist für die Einordnung eines Bodenbelages in eine von fünf Bewertungsgruppen maßgebend. Die Bewertungsgruppe dient als Maßstab für den Grad der Rutschhemmung, wobei Bodenbeläge mit der Bewertungsgruppe R 9 den geringsten und mit Bewertungsgruppe R 13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung genügen.

Fußböden, bei denen wegen des Anfalls besonderer gleitfördernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Gehebene erforderlich ist, sind durch ein "V" in Verbindung mit der Kennzahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet.

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt mit einem Prüfschuh, dessen Sohle profiliert ist. Bei rauen oder profilierten Fußbodenoberflächen und bei Fußböden mit Verdrängungsraum trägt der Formschluss mit dem Sohlenprofil zur Rutschhemmung bei. Bei der Auswahl der Bewertungsgruppe ist daher zu berücksichtigen, welches Schuhwerk getragen wird.

Die Messergebnisse der Prüfmethode zur Bestimmung der Rutschhemmung von Bodenbelägen im Betriebszustand (Gleitreibungskoeffizient (µ)) können nicht direkt mit den Messergebnissen der Prüfung (Winkel des Ausrutschens (a)) auf der Schiefen Ebene verglichen werden. Der Gleitreibungskoeffizient (µ) kann deshalb nicht zur Einordnung in eine R-Gruppe herangezogen werden.

_____________________________________________________________________________________
NummerArbeitsräume, -bereiche und betriebliche VerkehrswegeBewertungsgruppe der Rutschgefahr (R-Gruppe)Verdrängungsraum mit Kennzahl für das Mindestvolumen
_____________________________________________________________________________________
0 Allgemeine Arbeitsräume und -bereiche *)   
0.1Eingangsbereiche, innen**) R 9 
0.2Eingangsbereiche, außenR 11 oder R 10V 4
0.3Treppen, innen***) R 9 
0.4AußentreppenR 11 oder R 10V 4
0.5Schrägrampen, innen***) (ab 3 % Steigung; z. B. Rollstuhlrampen, Ausgleichsschrägen, Transportwege)Eine R-Gruppe höher als für den Zugangsbelag erforderlichV-Wert des Zugangsbelags, falls zutreffend
0.6Sanitärräume  
0.6.1ToilettenräumeR 9 
0.6.2Umkleide- und WaschräumeR 10 
0.7Pausenräume (z. B. Aufenthaltsraum, Betriebskantinen)R 9 
0.8Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen (siehe ASR A4.3)R 9 
1 Herstellung von Margarine, Speisefett, Speiseöl   
1.1FettschmelzenR 13V 6
1.2SpeiseölraffinerieR 13V 4
1.3Herstellung und Verpackung von MargarineR 12 
1.4Herstellung und Verpackung von Speisefett, Abfüllen von SpeiseölR 12 
2 Milchbe- und -verarbeitung, Käseherstellung   
2.1Frischmilchverarbeitung einschließlich ButtereiR 12 
2.2Käsefertigung, -lagerung und VerpackungR 11 
2.3SpeiseeisfabrikationR 12 
3 Schokoladen- und Süßwarenherstellung   
3.1ZuckerkochereiR 12 
3.2KakaoherstellungR 12 
3.3RohmassenherstellungR 11 
3.4Eintafelei, Hohlkörper- und PralinenfabrikationR 11 
4 Herstellung von Backwaren (Bäckereien, Konditoreien, Dauerbackwaren-Herstellung)   
4.1TeigbereitungR 11 
4.2Räume, in denen vorwiegend Fette oder flüssigeR 12 
 Massen verarbeitet werden  
4.3SpülräumeR 12V 4
5 Schlachtung, Fleischbearbeitung, Fleischverarbeitung   
5.1SchlachthausR 13V 10
5.2Kuttlerraum, DarmschleimereiR 13V 10
5.3FleischzerlegungR 13V 8
5.4WurstkücheR 13V 8
5.5KochwurstabteilungR 13V 8
5.6RohwurstabteilungR 13V 6
5.7WursttrockenraumR 12 
5.8DarmlagerR 12 
5.9Pökelei, RäuchereiR 12 
5.10GeflügelverarbeitungR 12V 6
5.11Aufschnitt- und VerpackungsabteilungR 12 
5.12Handwerksbetrieb mit VerkaufR 12V 8****)
6 Be- und Verarbeitung von Fisch, Feinkostherstellung   
6.1Be- und Verarbeitung von FischR 13V 10
6.2FeinkostherstellungR 13V 6
6.3MayonnaiseherstellungR 13V 4
7 Gemüsebe- und -verarbeitung   
7.1SauerkrautherstellungR 13V 6
7.2GemüsekonservenherstellungR 13V 6
7.3SterilisierräumeR 11 
7.4Räume, in denen Gemüse für die Verarbeitung vorbereitet wirdR 12V 4
8 Nassbereiche bei der Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung (soweit nicht besonders erwähnt)   
8.1Lagerkeller, GärkellerR 10 
8.2Getränkeabfüllung, FruchtsaftherstellungR 11 
9 Küchen, Speiseräume   
9.1Gastronomische Küchen (Gaststättenküchen, Hotelküchen)R 12 
9.2Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Heimen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, SanatorienR 11 
9.3Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, KlinikenR 12 
9.4Großküchen für Gemeinschaftsverpflegung in Mensen, Kantinen, FernküchenR 12 
9.5Aufbereitungsküchen (Fast-Food-Küchen, Convenience- und Imbissbetriebe)R 12 
9.6Auftau- und AnwärmküchenR 10 
9.7Kaffee- und Teeküchen, Küchen in Hotels-Garni, StationsküchenR 10 
9.8Spülräume  
9.8.1Spülräume zu Nummern 9.1, 9.4, 9.5R 12V 4
9.8.2Spülräume zu Nummer 9.2R 11 
9.8.3Spülräume zu Nummer 9.3R 12 
9.9Speiseräume, Gasträume, Speisebereiche in Kantinen, einschließlich ServiergängenR 9 
9.10Thekenbereich, SchankbereichR 10 
10 Kühlräume, Tiefkühlräume, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser   
10.1für unverpackte WareR 12 
10.2für verpackte WareR 11 
11 Verkaufsstellen, Verkaufsräume   
11.1Warenannahme Fleisch  
11.1.1für unverpackte Ware (z. B. lose in Transportboxen)R 11 
11.1.2für verpackte WareR 10 
11.2Warenannahme FischR 11 
11.3Bedienungsgang für Fleisch und Wurst  
11.3.1für unverpackte WareR 11 
11.3.2für verpackte WareR 10 
11.4Bedienungsgang für Brot- und Backwaren, unverpackte WareR 10 
11.5Bedienungsgang für Molkerei- und Feinkosterzeugnisse, unverpackte WareR 10 
11.6Bedienungsgang für Fisch  
11.6.1für unverpackte WareR 12 
11.6.2für verpackte WareR 11 
11.7Bedienungsgänge, ausgenommen Nummern 11.3 bis 11.6R 9 
11.8Fleischvorbereitungsraum  
11.8.1zur Fleischbearbeitung, ausgenommen Nummer 5R 12V 8
11.8.2zur Fleischverarbeitung, ausgenommen Nummer 5R 11 
11.9Blumenbinderäume und -bereicheR 11 
11.10Verkaufsbereiche mit Backöfen  
11.10.1zum Herstellen von BackwareR 11 
11.10.2zum Aufbacken vorgefertigter BackwareR 10 
11.11Verkaufsbereiche mit Fritteusen oder Grillanlagen  
11.12Verkaufsräume, KundenräumeR 12 R 9 
11.13Vorbereitungsbereiche für Lebensmittel zum SB-Verkauf (ausgenommen Fleisch, Fisch und Wurst)R 10 
11.14Kassenbereiche, PackbereicheR 9 
11.15Verkaufsbereiche im FreienR 11 oder R 10V 4
12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege   
12.1Desinfektionsräume (nass)R 11 
12.2Vorreinigungsbereiche der SterilisationR 10 
12.3Fäkalienräume, Ausgussräume, unreine PflegearbeitsräumeR 10 
12.4SektionsräumeR 10 
12.5Räume für medizinische Bäder, Hydrotherapie, Fango-AufbereitungR 11 
12.6Waschräume von OP’s, GipsräumeR 10 
12.7Sanitäre Räume, StationsbäderR 10 
12.8Räume für medizinische Diagnostik und Therapie, MassageräumeR 9 
12.9OP-RäumeR 9 
12.10Stationen mit Krankenzimmern und FlureR 9 
12.11Praxen der Medizin, TagesklinikenR 9 
12.12ApothekenR 9 
12.13LaborräumeR 9 
12.14FriseursalonsR 9 
13 Wäscherei   
13.1Räume mit Durchlaufwaschmaschinen (Waschröhren) oder mit WaschschleudermaschinenR 9 
13.2Räume mit Waschmaschinen, bei denen die Wäsche tropfnass entnommen wirdR 11 
13.3Räume zum Bügeln und MangelnR 9 
14 Kraftfutterherstellung   
14.1TrockenfutterherstellungR 11 
14.2Kraftfutterherstellung unter Verwendung von Fett und WasserR 11V 4
15 Lederherstellung, Textilien   
15.1Wasserwerkstatt in GerbereienR 13 
15.2Räume mit EntfleischmaschinenR 13V 10
15.3Räume mit LeimlederanfallR 13V 10
15.4Fetträume für DichtungsherstellungR 12 
15.5Färbereien für TextilienR 11 
16 Lackierereien   
16.1NassschleifbereicheR 12V 10
16.2PulverbeschichtungR 11 
16.3LackierungR 10 
17 Keramische Industrie   
17.1Nassmühlen (Aufbereitung keramischer Rohstoffe)R 11 
17.2Mischer Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, KunstharzenR 11V 6
17.3Pressen (Formgebung) Umgang mit Stoffen wie Teer, Pech, Graphit, KunstharzenR 11V 6
17.4Gieß-, DruckgussbereicheR 12 
17.5GlasierbereicheR 12 
18 Be- und Verarbeitung von Glas und Stein   
18.1Steinsägerei, SteinschleifereiR 11 
18.2Glasformung von Hohlglas, BehälterglasR 11 
18.3Schleifereibereiche für Hohlglas, FlachglasR 11 
18.4Isolierglasfertigung Umgang mit TrockenmittelR 11V 6
18.5Verpackung, Versand von Flachglas Umgang mit AntihaftmittelR 11V 6
18.6Ätz- und Säurepolieranlagen für GlasR 11 
19 Betonwerke   
19.1BetonwaschplätzeR 11 
20 Lagerbereiche   
20.1Lagerräume für Öle und Fette, die zur Teilentnahme vorgesehen sind (z. B. in Werkstätten)R 12V 6
20.2Lagerräume für verpackte LebensmittelR 10 
20.3Lagerbereiche im FreienR 11 oder R 10V 4
21 Chemische und thermische Behandlung von Eisen und Metall   
21.1BeizereienR 12 
21.2HärtereienR 12 
21.3LaborräumeR 11 
22 Metallbe- und -verarbeitung, Metall-Werkstätten   
22.1GalvanisierräumeR 12 
22.2GraugussbearbeitungR 11V 4
22.3mechanische Bearbeitungsbereiche (z. B. Dreherei, Fräserei), Stanzerei, Presserei, Zieherei (Rohre, Drähte)R 11 
22.4mechanische Bearbeitungsbereiche mit erhöhter Öl-SchmiermittelbelastungR 11V 4
22.5Teilereinigungsbereiche, AbdämpfbereicheR 12 
23 Werkstätten für Fahrzeug-Instandhaltung   
23.1Instandsetzungs- und WartungsräumeR 11 
23.2Arbeits- und PrüfgrubeR 12V 4
23.3Waschhalle, WaschplätzeR 11V 4
24 Werkstätten für das Instandhalten von Luftfahrzeugen   
24.1FlugzeughallenR 11 
24.2WerfthallenR 12 
24.3WaschplätzeR 11V 4
25 Abwasserbehandlungsanlagen   
25.1PumpenräumeR 12 
25.2Räume für SchlammentwässerungsanlagenR 12 
25.3Räume für RechenanlagenR 12 
25.4Standplätze von Arbeitsplätzen, Arbeitsbühnen und WartungspodesteR 12 
26 Feuerwehrhäuser   
26.1Fahrzeug-StellplätzeR 12 
26.2Räume für SchlauchpflegeeinrichtungenR 12 
27 Funktionsräume in der Atemschutz-Übungsanlage   
27.1VorbereitungsraumR 10 
27.2KonditionsraumR 10 
27.3ÜbungsraumR 11 
27.4SchleuseR 10 
27.5ZielraumR 11 
27.6WärmegewöhnungsraumR 11 
27.7LeitstandR 9 
28 Schulen und Kindertageseinrichtungen   
28.1Eingangsbereiche, Flure, PausenhallenR 9 
28.2Unterrichtsräume, GruppenräumeR 9 
28.3TreppenR 9 
28.4Toilettenräume, WaschräumeR 10 
28.5Lehrküchen in Schulensiehe Nummer 9.2, 9.6 oder 9.7 
28.6Küchen in Kindertageseinrichtungen (siehe auch Nummer 9)R 10 
28.7Maschinenräume für HolzbearbeitungR 10 
28.8Fachräume für WerkenR 10 
28.9PausenhöfeR 11 oder R 10V 4
29 Geldinstitute   
29.1SchalterräumeR 9 
30 Betriebliche Verkehrswege in Außenbereichen   
30.1GehwegeR 11 oder R 10V 4
30.2Laderampen  
30.2.1überdachtR 11 oder R 10V 4
30.2.2nicht überdachtR 12 oder R 11V 4
30.3Schrägrampen (ab 3 % Steigung; z. B. für Rollstühle, Ladebrücken)R 12 oder R 11V 4
30.4Betankungsbereiche  
30.4.1überdachtR 11 
30.4.2nicht überdachtR 12 
31 Parkbereiche   
31.1Garagen, Hoch- und Tiefgaragen ohne Witterungseinfluss*****) R 10 
31.2Garagen, Hoch- und Tiefgaragen mit WitterungseinflussR 11 oder R 10V 4
31.3Parkflächen im FreienR 11 oder R 10V 4
32 Bäder   
32.1Einzel- und SammelumkleideräumeR 10 
32.2Sauna- und RuhebereicheR 10 
32.3Duschräume und DuschbereicheR 10 
32.4BeckenumgängeR 10 

Anwendungsbeispiel

Der Arbeitsbereich Nummer 5.10 wird mit der Bewertungsgruppe R 12 der Rutschgefahr bewertet. Die Größe des Mindestvolumens des Verdrängungsraumes wird mit V 6, entsprechend mindestens 6 cm3/dm2, angegeben. Bei der Auswahl eines geeigneten Bodenbelages können unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen des Einzelfalls Bodenbeläge in die Betrachtung einbezogen werden, denen nach Prüfung folgende Eigenschaften bescheinigt worden sind:

RutschhemmungVerdrängungsraum
R 12V 6
R 12V 8
R 12V 10
R 13V 6
R 13V 8
R 13V 10
*)

für Fußböden in barfuß begangenen Nassbereichen siehe DGUV Information "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (DGUV Information 207-006)

**)

Eingangsbereiche gemäß Nummer 0.1 sind die Bereiche, die durch Eingänge direkt aus dem Freien betreten werden und in die Feuchtigkeit von außen hereingetragen werden kann (siehe auch Abschnitt 6 Absatz 3, Verwendung von Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern). Für anschließende Bereiche oder andere großflächige Räume ist Abschnitt 4 Absatz 10 zu beachten.

***)

Treppen, Rampen gemäß Nummer 0.3 und 0.5 sind diejenigen, auf die Feuchtigkeit von außen hineingetragen werden kann. Für anschließende Bereiche ist Abschnitt 4 Absatz 10 zu beachten.

****)

Wurde überall ein einheitlicher Bodenbelag verlegt, kann der Verdrängungsraum aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung (unter Berücksichtigung des Reinigungsverfahrens, der Arbeitsabläufe und des Anfalls an gleitfördernden Stoffen auf den Fußboden) bis auf V 4 gesenkt werden.

*****)

Die Fußgängerbereiche, die nicht von Rutschgefahr durch Witterungseinflüsse, wie Schlagregen oder eingeschleppte Nässe, betroffen sind.