
Abschnitt 1 ASR A2.2
Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A2.2 – Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen für das Betreiben nach § 3a Absatz 1, § 4 Absatz 3 und § 6 Absatz 3 einschließlich der Punkte 2.2 und 5.2 Absatz 1g des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.