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Technische Regeln für Arbeitsstätten

Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)

- Bek. d. BMAS v. 20.11.2012 - IIIb4 - 34602 - 8 -

Geändert durch die Bek. vom 10. April 2014 (GMBl S. 286)

Vom 20. November 2012 (GMBl S. 1225)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

InhaltsübersichtAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln4
Ausstattung von Arbeitsstätten5
Betrieb6
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen7
Ausgewählte LiteraturhinweiseAnlage
Allgemeines Lösungsschema:Anhang 1
Ausführungsbeispiele - Bereitstellung von FeuerlöscheinrichtungenAnhang 2