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Abschnitt 2 ASR A2.1, Anwendungsbereich
Abschnitt 2 ASR A2.1
Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Arbeitsstätten Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (ASR A2.1)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ASR A2.1
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 2 ASR A2.1 – Anwendungsbereich

(1) Diese ASR gilt zum Schutz der Beschäftigten vor Absturz und vor herabfallenden Gegenständen sowie für das Betreten von Dächern oder Gefahrenbereichen.

(2) Diese ASR gilt nicht für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, die Bestandteil eines Arbeitsmittels sind, das in den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung fällt.

(3) gestrichen

Hinweis:
Beim Reinigen von Fenstern, Oberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden ist diese Arbeitsstättenregel in Verbindung mit der ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" anzuwenden.