
Abschnitt 1 ASR A1.8
Technische Regeln für Arbeitsstätten Verkehrswege (ASR A1.8)
Technische Regeln für Arbeitsstätten Verkehrswege (ASR A1.8)
Bundesrecht
Abschnitt 1 ASR A1.8 – Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 4 sowie der Punkte 1.8, 1.9, 1.10 und 1.11 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.