ASR A1.8 - TR Arbeitsstätten ASR A1.8

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Technische Regeln für Arbeitsstätten
Verkehrswege ASR A1.8

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2022 (GMBl. S. 214) (1)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Sie werden vom

Ausschuss für Arbeitsstätten

ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

Diese ASR A1.8 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.

InhaltAbschnitt
Zielstellung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Einrichten von Verkehrswegen4
Betreiben von Verkehrswegen5
Instandhaltung und sicherheitstechnische Funktionsprüfung6
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen7
LiteraturhinweiseAnhang

Bekanntmachung von Technischen Regeln
hier: ASR A1.8 "Verkehrswege"

- Bek. d. BMAS v. 1.3.2022 - IIIb4 - 34602 - 7 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesminis-terium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A1.8 "Verkehrswege“ bekannt.

Die Neufassung der ASR A1.8 vom 1.3.2022 ersetzt die ASR A1.8 vom November 2012 (GMBl 2012, S. 1210).

Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorge-nommen:

  • In Abschnitt 4.2 wurden die Regelungen für Mindest-breiten der Wege für den Fußgängerverkehr angepasst und alternative Regelungen für Treppenräume ergänzt.

  • In Abschnitt 7.1 wurden Regelungen für Teilbereiche ei-ner Baustelle eingefügt, die im Zuge des Baufortschritts wechselnd als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg festgelegt werden.

  • Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle An-passungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.

Technische Regeln für ArbeitsstättenVerkehrswegeASR A1.8