
Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Empfehlung spezieller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Infektionen durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (Klassische Geflügelpest, Vogelgrippe)
Abschnitt 5 Beschluss 608 – Verantwortlichkeiten und Koordinierung
Die klassische Geflügelpest ist eine Tierseuche, für deren Bekämpfung die örtlich zuständigen Veterinärämter verantwortlich sind. In Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Seuchengeschehens kann die Hinzuziehung zusätzlicher Katastrophenschutzeinheiten oder Hilfsorganisationen erforderlich werden. In diesen Fällen sind die unterschiedlichen Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Dabei haben sie sich insbesondere gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen sowie ihre Beschäftigten darüber zu unterrichten. Der verantwortliche Arbeitgeber muss sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten der anderen Arbeitgeber hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit angemessene Anweisungen erhalten haben.