Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Sprengarbeiten
(bisher: BGR/GUV-R 241)

Regel

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: März 2012

ccc_2024_titel.jpg

bgvr_ausrufungszeichen.jpgDGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.

DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.

Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.

Neben dieser Regel sind das Sprengstoffgesetz mit zugehörigen Verordnungen und Richtlinien sowie die Gefahrstoffverordnung besonders zu beachten.

Soweit nicht anders bestimmt, richtet sich diese Regel an Unternehmer, die Sprengarbeiten durchführen sowie an Versicherte, die in diesen Unternehmen tätig sind. Dies betrifft auch Unternehmen, in denen Sprengarbeiten als Dienstleistung durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht(1)Abschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Aufgaben des Unternehmers3
Gefährdungsbeurteilung3.1
Verantwortlichkeiten3.2
Betriebsanweisungen3.3
Unterweisung3.4
Persönliche Schutzausrüstungen3.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge3.6
Durchführung der Sprengarbeiten4
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei allen Sprengarbeiten4.1
Sprenghelfer4.1.1
Bereithalten während der Arbeitszeit4.1.2
Hilfsmittel4.1.3
Brandschutzbereich4.1.4
Transport innerhalb der Arbeitsstätte4.1.5
Verwendung von Sprengstoffen4.1.6
Zündsysteme4.1.7
Umgang mit Sprengzubehör4.1.8
Zünden von Sprengladungen4.1.9
Fremdelektrizität4.1.10
Bohren4.1.11
Laden4.1.12
Aufbringen von Besatz4.1.13
Abdecken von Sprengladungen und Sprengstellen4.1.14
Sprengbereich4.1.15
Sprengsignale4.1.16
Verhalten nach Sprengungen4.1.17
Verhalten bei Versagern4.1.18
Beseitigen von Versagern4.1.19
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei besonderen Sprengarbeiten4.2
Schutzmaßnahmen für das Schnüren sowie für Kessel- und Lassensprengungen4.2.1
Großbohrlochsprengungen4.2.2
Geophysikalische Sprengarbeiten4.2.3
Sprengungen von Bauwerken und Bauwerkteilen4.2.4
Sprengungen für unterirdische Hohlräume4.2.5
Sprengungen unter Wasser4.2.6
Sprengungen in heißen Massen4.2.7
Eissprengungen4.2.8
Schneefeldsprengungen4.2.9
Unterrichtung der Behörde5
Vorschriften, Regeln und InformationenAnhang 1
Ermittlung des Mindestabstandes zu HochfrequenzsendernAnhang 2
Ermittlung des Mindestabstandes von elektrischen AnlagenAnhang 3
Verfahren zum sachgemäßen VernichtenAnhang 4
Hinweise für Bau und Beschaffenheit von DeckungsräumenAnhang 5

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell ergänzt.