Abschnitt 2 - Checkliste 2
Unterweisen und Einarbeiten
Neue Beschäftigte nehmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich die Arbeit auf.
Je sorgfältiger die Eingliederung geplant, vorbereitet und durchgeführt wird, desto besser gelingt der Start für neue Beschäftigte. Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst können sich nur über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz informierte Beschäftigte verhalten. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind wirksame Unterweisungen, sowohl bei der Einstellung, als auch regelmäßig wiederkehrend.
Was ist wichtig? | ja | nein | Was ist noch zu tun? | Beispiele/Bemerkungen | Quelle |
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Unterweisung bei der Einstellung (Erstunterweisung) | |||||
Sind Sie auf die Erstunterweisung der bzw. des neuen Beschäftigten vorbereitet? | ☐ | ☐ | Grundinformationen über
| § 81 BetrVG § 12 ArbSchG | |
§§ 4, 7 DGUV Vorschrift 1 | |||||
Abschnitt 2.3 und 2.6 DGUV Regel 100-001 | |||||
Vermitteln Sie dem "Neuling" wichtige Ansprechpersonen? | ☐ | ☐ |
| ||
Führen Sie einen Betriebsrundgang durch? | ☐ | ☐ | Örtliche Gegebenheiten, wie Parkplatz, Umkleidemöglichkeiten, Kantine, Toiletten usw. | ||
Ist die bzw. der Beschäftigte über die Arbeits- und Ablauforganisation unterwiesen? | ☐ | ☐ |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Erfolgt die Einarbeitung für die Tätigkeit in der Zustellung? | ☐ | ☐ |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Ist die bzw. der Beschäftigte über das Verhalten im Notfall informiert? | ☐ | ☐ |
| Notfall- oder Havarieplan | |
Betriebliche Brandschutzanweisung | |||||
Ist der bzw. dem Beschäftigten der sichere und gesundheitsbewusste Umgang mit |
Siehe Checkliste 6 | § 9 BetrSichV | |||
Bedienungsanleitung, Betriebanweisung | |||||
| ☐ | ☐ | |||
| ☐ | ☐ | |||
Wird der gesundheitsgerechte Umgang mit schweren Lasten geübt? | ☐ | ☐ | § 2 LasthandhabV | ||
Führen Sie einen Nachweis über die durchgeführten Unterweisungen? | ☐ | ☐ |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Werden die Themen der Unterweisung umgesetzt? | ☐ | ☐ | Überzeugen Sie sich regelmäßig von der Umsetzung. | § 15 ArbSchG | |
Regelmäßige Unterweisungen (Wiederholungsunterweisungen) | |||||
Führen Sie in regelmäßigen Abständen (min. 1 × jährlich) Unterweisungen durch? | ☐ | ☐ |
| § 81 BetrVG | |
§ 14 ArbSchG | |||||
§ 4 DGUV Vorschrift 1 | |||||
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Führen Sie bei Einführung neuer Arbeitsverfahren/Arbeitsmittel oder nach besonderen Anlässen, wie Unfällen, spezielle Unterweisungen durch? | ☐ | ☐ | Berücksichtigen Sie auch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. | §§ 4, 7 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 und 2.6 DGUV Regel 100-001 | |||||
Nutzen Sie die Unterweisung als Möglichkeit der Mitarbeiterführung und Motivation? | ☐ | ☐ |
| DGUV Information 211-005 | |
Führen Sie einen Nachweis über durchgeführte Unterweisungen? | ☐ | ☐ |
| § 4 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Werden die Themen der Unterweisung umgesetzt? | ☐ | ☐ | Überzeugen Sie sich regelmäßig von der Umsetzung. | § 15 ArbSchG |