DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 2...

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Abschnitt 16.5, 16.5 Betriebsanweisung und Unterweisung
Abschnitt 16.5
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Titel: Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-032
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 16.5 – 16.5 Betriebsanweisung und Unterweisung

Bei Tätigkeiten im Labor sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.