
Abschnitt 16.5
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 16.5 – 16.5 Betriebsanweisung und Unterweisung
Bei Tätigkeiten im Labor sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.