
Abschnitt 12.6
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 12.6 – 12.6 Hinweise zum Einsatz von Schwangeren und Stillenden
Aus der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung ist abzuleiten, ob Gefährdungen für Schwangere oder Stillende und ihr Kind vorhanden sind.