
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 4.3 – 4.3 Handlungsempfehlungen
Für viele Standardtätigkeiten im Gesundheitsdienst gibt es branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungsempfehlungen zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen.
![]() | Man unterscheidet folgende Arten von Handlungsempfehlungen: |
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Handlungsempfehlungen können die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vereinfachen (s. Anhang 5). Die Handlungsempfehlungen müssen aber auf Aktualität und Anwendbarkeit hin überprüft werden. Kriterien zur Überprüfung ihrer Eignung finden sich in der TRGS 400. Zudem ist ein Abgleich der Inhalte der Empfehlung mit den arbeitsplatzbezogenen Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Pflichten wie das Vorhalten von Sicherheitsdatenblättern, das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses, die Unterweisung, die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bleiben unabhängig hiervon erhalten.
Die vorliegende DGUV Information kann selbst als branchenspezifische Hilfestellung dienen. Für Tätigkeiten im Krankenhaus oder in der Apotheke ist das Informationsportal "Sicheres Krankenhaus" (www.sicheres-krankenhaus.de) hilfreich. Brancheninformationen stehen zudem auf den Internetseiten der Unfallkassen und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zur Verfügung. Eine Übersicht von Gefahrstoffinformationen zu den Tätigkeitsfeldern der bei der BGW versicherten Betriebe findet sich auf der Webseite der BGW (www.bgw-online.de/goto/uebersicht-gefahrstoffe).