Diese praktischen Hinweise ergänzen Kapitel 10 und können für Unterweisungen genutzt werden.
| Hinweise für Schutzhandschuhe |
Für die jeweilige Tätigkeit geeigneten Handschuh auswählen (Betriebsanweisung, Handschuh-/Hautschutzplan). Ungepuderte Handschuhe verwenden. Nur intakte Handschuhe ohne sichtbare Schäden nutzen. Mindesthaltbarkeitsdatum der Handschuhe nach Herstellerangaben beachten. Handschuhe in der passenden Größe tragen (Handschuhschablone). Bevor die Handschuhe angezogen werden, müssen die Hände sauber und trocken sein. Handschuhe nur so oft und so lange wie nötig tragen. Bei längeren Tragezeiten kann es sinnvoll sein, Unterziehhandschuhe zu tragen, z. B. aus Baumwolle oder aus anderen Geweben mit vergleichbaren Eigenschaften (Saugfähigkeit, Hautverträglichkeit). Handschuhe spätestens bei mechanischer Beschädigung oder Durchfeuchtung wechseln. Nach dem Ausziehen der Handschuhe die Hände desinfizieren, wenn Kontakt zu Krankheitserregern nicht ausgeschlossen werden kann. Einmalhandschuhe nach dem Gebrauch entsorgen. |
| Weitere Hinweise für Chemikalienschutzhandschuhe, die z. B. für Reinigungsarbeiten oder bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen mehrfach verwendet werden |
Für Reinigungsarbeiten Handschuhe mit verlängertem Schaft auswählen. Beim Arbeiten mit Handschuhen mit verlängertem Schaft eine Stulpe bilden (die Enden umstülpen), damit keine Flüssigkeit auf die Unterarme und in die Handschuhe fließen kann. Die Handschuhe nach Gebrauch und vor dem Ausziehen mit klarem Wasser gründlich abspülen. Beim Ausziehen der Handschuhe den Hautkontakt mit der Außenseite des Handschuhs vermeiden, um eine Kontamination der Haut mit dem Gefahrstoff zu verhindern. Vor Wiederverwendung müssen die Handschuhe innen trocken sein. Die maximale Tragedauer in Bezug auf die Chemikalienbeständigkeit ist stets zu berücksichtigen (Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung). |
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bieten folgende Quellen:
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt"
DGUV Information 212-007 "Chemikalienschutzhandschuhe"
DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"