
Abschnitt D
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt D – D RAUMBEDUFTUNG
Im Gesundheitsdienst werden zum Teil Produkte zur Raumbeduftung, auch Geruchsneutralisierer genannt, eingesetzt. Die Produkte können in Flaschen oder Verdunsterboxen zur Anwendung kommen oder über Anlagen versprüht werden. Räucherkerzen, Räucherstäbchen und Duftöle werden erhitzt. Zur Raumbeduftung liegen Empfehlung des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de/publikationen/duftstoffe-chemische-begleiter-des-alltags) und ein Artikel (Thullner I. "Duftstoffe - des einen Lust, des anderen Frust") vor.