
Abschnitt 20.3
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 20.3 – 20.3 Betriebsanweisung und Unterweisung
Es sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.