
Abschnitt 19.3
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 19.3 – 19.3 Betriebsanweisung und Unterweisung
Bei Tätigkeiten mit entzündbaren Flüssigkeiten sind Betriebsanweisungen zu erstellen und die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.