
Abschnitt 18.6
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 18.6 – 18.6 Hinweise für den Einsatz von Schwangeren und Stillenden
Schwangere Frauen dürfen nur dort eingesetzt werden, wo der AGW für Formaldehyd dauerhaft unterschritten wird (Bemerkung Y gemäß TRGS 900). Eine Ethylenoxidexposition bei Schwangeren muss ausgeschlossen werden (H331, H340, H350).