
Abschnitt 17.4
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst (DGUV Information 213-032)
Abschnitt 17.4 – 17.4 Betriebsanweisung und Unterweisung
Für die Tätigkeit der Röntgenentwicklung ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.