
Sicherheit und Gesundheit im chemischen Hochschulpraktikum
Grundwissen für Studierende
(DGUV Information 213-026)
Information
(bisher BGI/GUV-I 8553)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2020

Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Vorbemerkung | |
Grundlagen für sicheres Arbeiten in Laboratorien | |
Einführung in das sichere Arbeiten | 1 |
Praktikumsbeginn | 2 |
Zugangsberechtigung | 2.1 |
Körperschutz und Arbeitskleidung | 2.2 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 2.3 |
Essen, Trinken, Rauchen, Schminken | 2.4 |
Hautreinigung und Hautpflege | 2.5 |
Überwachung von Laborversuchen | 2.6 |
Brandschutz in Laboratorien | 2.7 |
Maßnahmen bei Unfällen | 2.8 |
Hinweise zum praktischen Arbeiten | 3 |
Umgang mit Laborglas | 3.1 |
Reinigen von Glasgeräten | 3.2 |
Aufbau von Apparaturen | 3.3 |
Beheizen von Apparaturen | 3.4 |
Sicheres Arbeiten mit Kühlern | 3.5 |
Kühlen | 3.6 |
Hinweise für Arbeiten mit typischen Laborgeräten | 3.7 |
Arbeiten unter vermindertem Druck | 3.8 |
Tätigkeiten mit Gasen | 3.9 |
Tätigkeiten mit Chemikalien | 4 |
Information über Stoffeigenschaften und sicherheitstechnische Kenngrößen | 4.1 |
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Experimentieren | 4.2 |
Richtiges Arbeiten am Abzug | 4.3 |
Hinweise zum Experimentieren mit speziellen Chemikalien und Stoffgruppen | 4.4 |
Kennzeichnung, Aufbewahrung und Transport | 4.5 |
Ab- und Umfüllen | 4.6 |
Entsorgung von Laborabfällen | 4.7 |
Brand- und Explosionsgefahren | 5 |
Entzündbare Flüssigkeiten | 5.1 |
Selbstentzündliche Stoffe | 5.2 |
Explosive Stoffe oder Gemische | 5.3 |
Exotherme Reaktionen | 5.4 |
Zersetzungsreaktionen | 5.5 |
Toxikologie | 6 |
Gefahren bei Tätigkeiten mit gesundheitsschädigenden Stoffen | 6.1 |
Toxikokinetik | 6.2 |
Wirkmechanismen von krebserzeugenden Stoffen | 6.3 |
Beurteilung von Gefährdungen durch gesundheitsschädigende Stoffe | 6.4 |
Typische Gefahrstoffe | 6.5 |
Mutterschutz und Gefahrstoffe | 6.6 |
Anhang | |
Informationsquellen | Anhang 1 |
Rechtsgrundlagen und Informationen | Anhang 2 |
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien | Anhang 3 |
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien | 3.1 |
Gefahrenpiktogramme mit Code und Bezeichnung | 3.2 |
Vereinfachte Kennzeichnung von Laborgebinden | 3.3 |
Aufbau der Gefahrenhinweise und der Sicherheitshinweise | Anhang 4 |
Gefahrenhinweise - Hazard Statements (H-Sätze) | 4.1 |
Sicherheitshinweise - Precautionary Statements (P-Sätze) | 4.2 |
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) | 4.3 |
Liste der Sicherheitshinweise (P-Sätze) | 4.4 |
Entzündbare Stoffe und Brandklassen | Anhang 5 |
Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln | Anhang 6 |
Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen | Anhang 7 |
Bildverzeichnis |
Vorbemerkung
Grundlagen für sicheres Arbeiten in Laboratorien
Chemikalien, die bei unsachgemäßem Umgang zu Gesundheits- und Umweltschäden führen können, sind allgegenwärtig. Daher ist es für alle Studierenden wichtig die Wirkung von Gefahrstoffen zu kennen und zu wissen, wie man sie richtig verwendet.
Ziel dieser DGUV Information ist es, den Studierenden Grundwissen für Tätigkeiten im chemischen Praktikum zu vermitteln und sie für einen bewussten Umgang mit gefährlichen Stoffen zu sensibilisieren. Außerdem soll die vorliegende DGUV Information über das Gefahrstoffrecht informieren.
Damit Mensch und Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen geschützt werden, gibt es in Deutschland ein umfangreiches Gefahrstoff-Regelwerk. An dieser Stelle ist hier insbesondere die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu nennen, die bereits seit 1988 auch in Hochschulen und Universitäten umzusetzen ist.
Grundvoraussetzung für das sichere Arbeiten in Laboratorien sind die sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen (Bau und Einrichtung sowie Organisation). Diese werden insbesondere durch Regeln wie zum Beispiel die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 "Laboratorien" zusammen mit der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" ("Laborrichtlinien") beschrieben.
Das einer Situation angemessene Verhalten lernen Studierende vor allem durch vorbildliches Handeln der Laborverantwortlichen und eindeutige Arbeitsanweisungen.
Um im Praktikumslabor sicher zu experimentieren, müssen die Studierenden darüber Bescheid wissen, wie gefährlich ein Stoff oder ein Gemisch tatsächlich ist und sie müssen über die Regeln für die Tätigkeiten mit diesen Stoffen oder Gemischen informiert sein. Die Praktikumsverantwortlichen legen fest, mit welchen Stoffen die Studierenden experimentieren dürfen.
Aufgabe der Betreuenden ist dabei die Vermittlung von umsichtiger und sachgerechter Handhabung von Gefahrstoffen, Apparaturen und Laborgeräten.
Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Um die Gesundheitsrisiken für alle Beteiligten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen weitestgehend auszuschließen oder zu minimieren, ist die Hochschule oder Universität daher verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Sie müssen von einer fachkundigen Person erstellt und dokumentiert werden - und zwar bevor Tätigkeiten im Labor aufgenommen werden.
Unter einer Gefährdungsbeurteilung versteht man die systematische und umfassende Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie die Ableitung entsprechender wirksamer Schutzmaßnahmen. Sinnvoll und richtig eingesetzt soll sie dazu beitragen Erkrankungen, Unfälle sowie Beinahe-Unfälle im Praktikumsbetrieb zu vermeiden.
Wenn die DGUV Information dazu beiträgt, den Studierenden einen verantwortungsvollen Umgang mit Gefahrstoffen im Labor zu vermitteln und damit sich und andere vor gesundheitlichen Gefährdungen zu bewahren und die Umwelt zu schützen, hat sie ihren Zweck erfüllt.
In diesem Sinne wünschen die Autorinnen und Autoren viel Erfolg beim sicheren Experimentieren.

Abb. 1
Gefahr und Gefährdung
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-9876
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Sachgebiete Gefahrstoffe und Laboratorien des Fachbereichs Rohstoffe und chemische
Industrie der DGUV sowie Sachgebiet Hochschulen, Forschungseinrichtungen
des Fachbereichs Bildungswesen in Zusammenarbeit mit
der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh)
DGUV Information 213-026
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder
unter www.dguv.de/publikationen Webcode: p213026