DGUV Information 213-022 - Beurteilung von Hitzearbeit Tipps für Wirtschaft, Verwaltung, Dienstleistung

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Abschnitt 5 - Ansprechpartner

bgi-7002_bild01.jpg  Wer kann bei Fragen und in Zweifelsfällen weiterhelfen?

  • Sicherheitsfachkraft,

  • Betriebsarzt,

  • Betriebsrat,

  • zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse,

  • Gewerbeaufsichtsamt/staatliches Amt für Arbeitsschutz.

bgi-7002_bild01.jpgWie kann ich mich weiter informieren?

Information "Hitzearbeit": Erkennen - beurteilen - schützen" (BGI 579).

Information "Beurteilung des Raumklimas" (BGI/GUV-I 7003) - eine Schrift der DGUV-Reihe "Gesund und fit im Kleinbetrieb".

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