DGUV Information 213-021 - Nanomaterialien am Arbeitsplatz

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Abschnitt 1.6 - Messung/Bewertung

Im Arbeitsschutz wurden in der Regel Partikelbelastungen bisher auf der Basis der Massenkonzentration bewertet. Praktisch alle geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte stützen sich auf diesen Ansatz. Nanopartikel weisen aufgrund ihres kleinen Durchmessers eine große Oberfläche bei nur geringer Masse auf. Massebasierte Messungen von Nanopartikeln sind damit wenig aussagekräftig. Somit stellt sich die Frage, welche Messgrößen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen wären, wie die Massenkonzentration, die Anzahlkonzentration, die Oberflächenkonzentration, Eigenschaften der Oberfläche oder die Bildung von reaktiven Sauerstoffspezies.

Für die Messung von ultrafeinen Partikeln an Arbeitsplätzen sind Empfehlungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) verfügbar, an deren Erstellung die Suva mitbeteiligt war. Diese Empfehlungen wurden in die einschlägige internationale Norm (ISO/TR 27628:2007), welche auch Nanopartikelexpositionen abdeckt, aufgenommen.

Gemäß diesen Empfehlungen sollen alle an einem Expositionsort in größerer Anzahl vorhandenen Partikel in ihrer Anzahlkonzentration und nach Möglichkeit deren Größenverteilung erfasst werden. Entsprechende, etablierte Messinstrumente sind verfügbar, jedoch groß, schwer sowie vielfach vergleichsweise langsam, was ihren Anwendungsbereich für Arbeitsplatzmessungen einschränkt.

Diese Messgeräte sowie auch die einfacheren Kondensationspartikelzähler können nicht zwischen ultrafeinen Aerosolen und Nanopartikeln oder gar einzelnen Arten von Nanopartikeln unterscheiden. Ihre erfolgreiche Anwendung erfordert daher bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. an die Partikelbelastung der Umgebungsluft) und die Interpretation der Messresultate entsprechendes Fachwissen. Zudem lassen sich Resultate von einzelnen Nanopartikelmessungen nur sehr bedingt miteinander vergleichen. Messungen können aber sinnvoll eingesetzt werden, um Emissionsquellen zu identifizieren, grob zu quantifizieren oder die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu beurteilen.

Die für die Gesundheitsgefährdung vermuteten Einflussfaktoren wie Partikeloberfläche, Oberflächenstruktur und -Zusammensetzung sind messtechnisch im Nanobereich bisher nur über sehr aufwändige Verfahren zugänglich. Eine einheitliche Regelung zur Charakterisierung von Nanopartikeln fehlt zudem.

Aus arbeitsmedizinisch-toxikologischer Sicht lässt sich noch kein Grenzwert begründen. Voraussetzungen für das Festlegen von Grenzwerten sind bekannte Dosis-Wirkungs-Beziehungen, möglichst auf der Basis epidemiologischer und experimenteller Untersuchungen. Allenfalls müssen Analogieschlüsse herangezogen werden. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen liegen noch keine klaren Dosis-Wirkungs-Beziehungen für Nanopartikel vor.