DGUV Information 250-408 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 7 "Kohlenmonoxid"

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Abschnitt 3.2 - Spezifische Empfehlungen

Biologischer Grenzwert (BGW) aus TRGS 9031

ArbeitsstoffParameterBiologischer Grenzwert
(BGW)
UntersuchungsmaterialProbennahmezeitpunkt
KohlenmonoxidCO-Hb5 %BlutExpositionsende bzw Schichtende

Neben der Bestimmung des Biologischen Grenzwertes nach TRGS 903 soll hier auch auf die Möglichkeit der Bestimmung von Kohlenmonoxid in der Ausatemluft hingewiesen werden. Weitergehende Informationen zu dieser Bestimmung sind in der Loseblattsammlung "Arbeitsmedizinisch-toxikologische Begründungen zu Biologischen Arbeitsstofftoleranzwerten (BAT-Werten), Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Arbeitsstoffe (EKA) und Biologischen Leitwerten (BLW)", herausgegeben von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Wiley VCH enthalten.

1Die jeweils aktuelle Fassung ist zu beachten.