
Abschnitt 3.3
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 "Styrol" (bisher: BGI/GUV-I 504-45)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 45 "Styrol" (bisher: BGI/GUV-I 504-45)
Abschnitt 3.3 – Aufnahmewege
Styrol wird vorwiegend durch die Atemwege aufgenommen. Bei großflächigem Hautkontakt ist nicht auszuschließen, dass Styrol über die Haut resorbiert wird und somit zu einer relevanten inneren Belastung führt.