
Abschnitt 3.3
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien" (bisher: BGI/GUV-I 504-40d)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 "Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1,3-Butadien" (bisher: BGI/GUV-I 504-40d)
Abschnitt 3.3 – Aufnahmewege
1,3-Butadien wird durch die Atemwege aufgenommen. Eine Aufnahme durch die Haut hat im Vergleich dazu keine praktische Bedeutung.