
Abschnitt 3.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 "Nickel oder seine Verbindungen" (bisher: BGI/GUV-I 504-38)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 "Nickel oder seine Verbindungen" (bisher: BGI/GUV-I 504-38)
Abschnitt 3.1 – Grenzwerte
Für Nickel oder seine Verbindungen gibt es zurzeit keine Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW).
Biomonitoring ist, soweit anerkannte Verfahren dafür zur Verfügung stehen und Werte zur Beurteilung, insbesondere biologische Grenzwerte, vorhanden sind, Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.