
Abschnitt 3
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" (bisher: BGI/GUV-I 504-37)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeitsplätze" (bisher: BGI/GUV-I 504-37)
Abschnitt 3 – 3
Untersuchungsanlässe
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.
Bei den in Abschnitt 4 beispielhaft aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen sind in der Regel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Angebotsuntersuchungen) anzubieten.