
Abschnitt 1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Naturgummilatexhandschuhe" (bisher: BGI/GUV-I 504-23e)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Naturgummilatexhandschuhe" (bisher: BGI/GUV-I 504-23e)
Abschnitt 1 – Rechtsvorschriften
Tätigkeiten mit Benutzung von Naturgummilatexhandschuhen werden im Anhang Teil 1 (1) der ArbMedVV aufgeführt. Die Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen durch den Arbeitgeber regelt § 4 Abs. 1 ArbMedVV.