
Abschnitt 3.3
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen" (bisher: BGI/GUV-I 504-23b)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen" (bisher: BGI/GUV-I 504-23b)
Abschnitt 3.3 – Aufnahmewege
Die relevante Aufnahme halogenierter Platinverbindungen erfolgt über die Atemwege. Hautresorption ist möglich.