
Abschnitt 4.2
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 "Dimethylformamid" (bisher: BGI/GUV-I 504-19)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 19 "Dimethylformamid" (bisher: BGI/GUV-I 504-19)
Abschnitt 4.2 – Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit Exposition
Bei Vermeidung offenen Umgangs ist in den folgenden Beispielen nach aller Erfahrung mit keiner höheren Exposition zu rechnen.
Kunstlederproduktion
Polyacrylnitrilfaser-Industrie
Feinchemie/Pharmazeutika/Kosmetik
Kunststoffbeschichtung (Polyurethan)
Extraktion von Schwefel aus Gestein
Reinigen von Rohparaffin
Tank-/Behälterreinigungsanlage (Innenreinigung), sofern die Inhalte DMF enthalten
Anwendung Dimethylformamidhaltiger Abbeizmittel.