
Abschnitt 4.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)" (bisher: BGI/GUV-I 504-16)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)" (bisher: BGI/GUV-I 504-16)
Abschnitt 4.1 – Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Aufbereiten und Verarbeiten von Arsenverbindungen unter Staubentwicklung
Gewinnung von Nichteisenmetallen aus arsenhaltigen Erzen und sonstigen Vormaterialien
Rösten von Schwefelkies
Reparaturen oder Reinigungsarbeiten an Flugstaubanlagen, Filtern usw.
Verarbeiten von Bleikammerrückständen bei der Schwefelsäureherstellung
Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Arsen oder seine Verbindungen
Gemengemacher in Glashütten bei Verwenden von Arsen als Läuterungsmittel in nicht geschlossenen Systemen.