DGUV Information 250-416 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsor...

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Abschnitt 4.1, Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mi...
Abschnitt 4.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)" (bisher: BGI/GUV-I 504-16)
Titel: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 16 "Arsen oder seine Verbindungen (mit Ausnahme des Arsenwasserstoffs)" (bisher: BGI/GUV-I 504-16)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 250-416
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 4.1 – Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition

  • Aufbereiten und Verarbeiten von Arsenverbindungen unter Staubentwicklung

  • Gewinnung von Nichteisenmetallen aus arsenhaltigen Erzen und sonstigen Vormaterialien

  • Rösten von Schwefelkies

  • Reparaturen oder Reinigungsarbeiten an Flugstaubanlagen, Filtern usw.

  • Verarbeiten von Bleikammerrückständen bei der Schwefelsäureherstellung

  • Abbrucharbeiten an Produktionsanlagen für Arsen oder seine Verbindungen

  • Gemengemacher in Glashütten bei Verwenden von Arsen als Läuterungsmittel in nicht geschlossenen Systemen.