
Abschnitt 4.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 12 "Phosphor (weißer)" (bisher: BGI/GUV-I 504-12)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 12 "Phosphor (weißer)" (bisher: BGI/GUV-I 504-12)
Abschnitt 4.1 – Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Herstellen (Ofenhaus)
Abfüllen und Reinigen
Verarbeiten mit Schwefel zu Sulfiden bzw. mit Halogenen zu Halogeniden
Thermische Verbrennung zu Phosphorsäure
Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Phosphorführenden Apparaturen und Leitungen.