
Abschnitt 3.3
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 12 "Phosphor (weißer)" (bisher: BGI/GUV-I 504-12)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 12 "Phosphor (weißer)" (bisher: BGI/GUV-I 504-12)
Abschnitt 3.3 – Aufnahmewege
Die Aufnahme erfolgt über die Atemwege.