
Abschnitt 4.1
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 11 "Schwefelwasserstoff" (bisher: BGI/GUV-I 504-11)
Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 11 "Schwefelwasserstoff" (bisher: BGI/GUV-I 504-11)
Abschnitt 4.1 – 4.1 Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit höherer Exposition
Tätigkeiten beim Entleeren von Gruben und Tankfahrzeugen mit Jauche
Tätigkeiten in Wasseraufbereitungsanlagen, in denen sulfidhaltige Wasser anfallen
Tätigkeiten in der Gummi-, Kunststoff-, Viskose- und Zuckerindustrie
Tätigkeiten in Gaswerken, Raffinerien, Erdölgewinnungsanlagen
Tätigkeiten bei der Sulfidfällung von Metallen
Tätigkeiten beim Füllen und Drücken von Koksbatterien
Tätigkeiten in Erdgasaufbereitungsanlagen
Tätigkeiten an Erdgasleitungen (Rohgas)
Arbeiten in Biogasanlagen
Arbeiten in der Kanalisation.