
Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Dächern (bisher: BGI/GUV-I 8683)
Abschnitt 7.3 – Maßnahmen gegen Absturz an Lichtkuppeln - Beispiele
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Lichtkuppeln nicht durchsturzsicher sind. Es ist daher sinnvoll, dass Lichtkuppeln entsprechend gekennzeichnet sind.

Abb. 7.3.1: Beispiele für die Kennzeichnung von Lichtkuppeln

Abb. 7.3.2: Bitte beachten Sie, dass Lichtkuppeln mit der nebenstehenden Kennzeichnung nur für den Zeitraum des Einbaus durchsturzsicher sind. Aufgrund von Umwelt- und betrieblichen Einflüssen kann die Durchsturzsicherheit nicht auf Dauer gewährleistet sein.
Nachfolgend werden einige Beispiele für dauerhafte und temporäre Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz an Lichtkuppeln vorgestellt.

Abb. 7.3.3: Beispiel einer bauseitigen Absturzsicherung an Lichtkuppeln. Im Bereich der Lichtkuppel kann auf temporäre Maßnahmen gegen Absturz auf der Dachfläche verzichtet werden.

Abb. 7.3.4: Die nicht durchsturzsichere Lichtkuppel im Zugang zum Arbeitsbereich an der Antennenanlage ist durch eine Umwehrung gegen Absturz gesichert.

Abb. 7.3.6: Die Lichtkuppel im Arbeitsbereich ist durch einen aufgeständerten Gitterrost gesichert. Mögliche Funktionen der Lichtkuppel sind berücksichtigt.

Abb. 7.3.7: Sicherung einer Lichtkuppel mit einer Abdeckhaube aus Aluminium. Die Gestaltung der Lichtöffnungen ermöglicht einen gleichmäßigen diffusen Lichteinfall.