DGUV Information 207-017 - Neu- und Umbauplanung im Krankenhaus unter Gesichtspunkten des Arbeitsschutzes Anforderungen an Funktionsbereiche

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Abschnitt 13.1 - 13.1 Aufnahme- bzw. Anmelde- und Wartebereich

Wartezonen sollten übersichtlich sein, das heißt, sie sollten vom zentralen Dienstplatz aus eingesehen werden können. Menschen, insbesondere solche, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, gehen hier ein und aus. Die Ausstattung der Wartezonen muss diesen Anforderungen Rechnung tragen. Es ist zu empfehlen, die Sitzgelegenheiten fest zu installieren und es sollte ein Oberflächenmaterial gewählt werden, das schwer entflammbar und leicht zu reinigen ist. Zur Entspannung der Wartesituation empfiehlt sich zum Beispiel, den Warteraum mit einem Fernseher, einem Getränkeautomat und gegebenenfalls einer Kinderspielecke auszustatten.

An den Arbeitsplätzen im Aufnahme- und Anmeldebereich werden hauptsächlich Verwaltungstätigkeiten, wie z. B. Dokumentation und Eingabetätigkeiten am Bildschirm durchgeführt.

Es muss sichergestellt sein, dass im Aufnahmebereich Patientengespräche und Telefonate bis zu einem gewissen Grad störungsarm abgewickelt werden können. Dazu ist ein entsprechendes Raumangebot einzuplanen.

  • Bei offener Raumgestaltung des Aufnahme- und Anmeldebereiches sollte eine räumliche Trennung zum Wartebereich gegeben sein. Gegebenfalls ermöglicht eine angepasste raumakustische Gestaltung durch Schallschutzelemente eine Reduzierung der Lärmbelastung.

  • Zur Vorbeugung von verbalen und körperlichen Übergriffen auf Mitarbeiter, sollten neben organisatorischen Präventivmaßnahmen (ausreichende personelle Ausstattung, Schulung der Mitarbeiter) auch bauliche Anforderungen berücksichtigt werden, zum Beispiel das Anbringen von Überwachungskameras und die Ausstattung mit geeigneten Alarmierungseinrichtungen.

    • Eine Patientenrufanlage sollte vorgesehen werden, damit die Patienten einzeln zum Anmeldebereich geleitet werden können.

    • Die Raumgröße des Warteraumes bzw. Wartebereiches ist an die durchschnittliche Patientenzahl anzupassen.

    • Bei der Größe, Gestaltung und Ausstattung der Wartebereiche sollte auch an Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte oder sonstige in der Bewegung eingeschränkte Personen gedacht werden.

    • Im Bereich des Warteraumes ist eine barrierefreie Patienten- beziehungsweise Besuchertoilette anzuordnen.

    • Der Wartebereich sollte nicht in einem Flur untergebracht werden, da Flucht- und Rettungswege eingeengt werden können.