
Gefahrstoffe auf Bauhöfen im öffentlichen Dienst
(bisher: BGI/GUV-I 8561)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Februar 2011

Vorbemerkung
Auf den Bau- und Betriebshöfen, Autobahn-, Straßen- und Flussmeistereien des öffentlichen Dienstes (im Folgenden nur noch "Bauhof" genannt) werden eine Vielzahl von Produkten verwendet, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Die Broschüre will hierzu einen Beitrag leisten.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in umfangreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Technischen Regeln. Mit dieser Broschüre sollen für Bauhöfe die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
Diese Broschüre richtet sich an
Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,
Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte auf Bauhöfen, für die Tätigkeiten mit gefahrstoffhaltigen Produkten zum Arbeitsalltag gehören,
und an
Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte, die sich über die Bandbreite der Gefahrstoffe, die auf einem Bauhof Verwendung finden, informieren wollen.
Diese Broschüre will
informieren über die Gefahrstoffe, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen, und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,
helfen die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und
unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Bei der Festlegung der fachspezifischen Themenschwerpunkte wurde auf die Bereiche Tischlerei, Lackiererei und Schlosserei verzichtet, da diese Bereiche Gegenstand der Broschüre "Gefahrstoffe in Werkstätten" (GUV-I 8625) sind. Im Besonderen wird auch auf die Informationsschrift für die Beschäftigten "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst" (BGI/GUV-I 8555) hingewiesen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit der Fahrzeuginstandhaltung verbunden sind, sind die Schutzmaßnahmen der "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157) zu berücksichtigen. Für Tätigkeiten im Straßenbetrieb/Straßenunterhalt ist die Regel "Straßenbetrieb - Straßenunterhalt" (BGR/GUV-R 2108) zu beachten.
Ein wichtiger Bestandteil der Broschüre sind die im Anhang enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen worden sind (siehe Anhang 1 "Literaturverzeichnis").
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Gefahrstoffe | 1.1 |
Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.2 |
Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.3 |
Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen | 1.4 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 1.5 |
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.6 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 1.7 |
Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen | 1.8 |
Lagerung gefährlicher Stoffe | 1.9 |
Transport gefährlicher Stoffe | 1.10 |
Umweltgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen | 1.11 |
Typische Gefahrstoffe auf dem Bauhof | 2 |
Gefahrstoffe in Verbindung mit der Fahrzeugtechnik | 2.1 |
Gefahrstoffe im Außeneinsatz | 2.2 |
Sonstige Gefahrstoffe auf dem Bauhof | 2.3 |
Literatur | Anhang 1 |
Gegenüberstellung der alten und neuen Kennzeichnung von Gefahrstoffen | Anhang 2 |
Aufbau der H- und P- Sätze nach der CLP-Verordnung | Anhang 3 |
Gefahrstoffmanagement - Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung gemäß TRGS 400 | Anhang 4 |
Erfassungsbogen für Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen | Anhang 5 |
Betriebsanweisungsentwürfe | Anhang 6 |
Berechnungsschema für den Kleinmengentransport | Anhang 7 |
Übersicht der Produkt- und Giscodes | Anhang 8 |
Hinweise zur Auswahl von Hautschutzmitteln nach TRGS 401 | Anhang 9 |
Staubarme Bearbeitungssysteme und Produkte | Anhang 10 |