
Abschnitt 10.1
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb (bisher: BGI/GUV-I 819-3)
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb (bisher: BGI/GUV-I 819-3)
Abschnitt 10.1 – 10
Verhalten am Arbeitsplatz vor, während und nach einem Überfall
10.1
Generelles Verhalten
- 1.
Halten Sie die Betriebsanweisung ein.
- 2.
Bei Verdacht, dass Ihre Geschäftsstelle ausgespäht werden könnte, machen Sie z.B. Verdachtsbilder, notieren Sie Auffälligkeiten, setzen Sie sich mit Ihrem Vorgesetzten und/oder der Polizei in Verbindung.
- 3.
Seien Sie aufmerksam! Sprechen Sie Personen an, die sich ohne erkennbaren Grund in Ihrer Geschäftsstelle aufhalten.