
Abschnitt 4.12
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb (bisher: BGI/GUV-I 819-3)
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb (bisher: BGI/GUV-I 819-3)
Abschnitt 4.12 – Aufbereitung von Einzahlungen aus Depositsystemen, Nachttresoren oder Einzahlungsautomaten
Anfallende größere Geldbeträge, z.B. Deposit-/Nachttresoreinzahlungen, sind möglichst in besonders dafür eingerichteten Räumen aufzubereiten. Die Bearbeitung dieser Gelder soll nicht in der Kasse erfolgen, da dadurch der Eindruck einer zu erwartenden hohen Beutesumme entstehen kann.