
Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund Die Handlungshilfe für die betriebliche Praxis (bisher: BGI/GUV-I 7007)
Abschnitt 8. – Welche Beleuchtungsstärken werden durch Fenster und Dachoberlichter erreicht?
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welcher Anteil an Fenster- bzw. Dachoberlichtflächen in Bezug zur Grundfläche notwendig ist, um die angegebenen horizontalen Beleuchtungsstärken zu erreichen.
Von folgenden Faktoren wird bei den Beispielen ausgegangen:
Beleuchtungsstärke im Freien:
5 000 Lux (horizontal)
An 85 % aller Tage im Jahr liegen die Beleuchtungsstärken im Freien von 8 Uhr bis 17 Uhr bei mindestens 5 000 Lux.
Faktoren bei der Tageslichtbeleuchtung mit Fenstern:
farbneutrale Verglasung der Fenster
Lichtdurchlass (Lichttransmissionsgrad) ca. 65 bis 75 %
normal geschnittene Räume (Verhältnis Breite: Tiefe etwa 1 : 2)
Breite der Fensterfront etwa Raumbreite
Breite und Höhe der Fenster etwa 1,5 m bis 2,5 m
Brüstungshöhe etwa 0,90 m
Fensteroberkante deckennah
keine Abschattung durch Verbauung oder Pflanzen
Faktoren bei der Tageslichtbeleuchtung mit Dachoberlichtern:
gleichmäßige Verteilung der Dachoberlichter
farbneutrale, opale (milchig trübe) Materialien
Lichtdurchlass (Lichttransmissionsgrad) ca. 65 bis 75 %
Hallenhöhen ca. 7 m
Tabelle 1:
Notwendiger Anteil der lichtdurchlässigen Fläche in Bezug zur Grundfläche zur Erreichung horizontaler Beleuchtungsstärken
Beleuchtungsstärke | Beispiele | Anteil lichtdurchlässige Fensterfläche/Grundfläche des Raumes bei außen 5000 Lux | Anteil lichtdurchlässige Dachoberlichtfläche/Grundfläche des Raumes bei außen 5000 Lux |
50 Lux |
| 1 : 10 bis ca. 3 m Raumtiefe | 1 : 10 |
150 Lux |
| 1 : 7 bis ca. 3 m Raumtiefe | 1 : 8 |
200 Lux |
| 1 : 6 bis ca. 3 m Raumtiefe | 1 : 7 |
300 Lux | Arbeitsplätze ohne besondere Sehanforderungen
| 1 : 5 bei fensternaher Anordnung des Arbeitsplatzes | 1 : 6 |
500 Lux | Arbeitsplätze mit höheren Sehanforderungen
| 1 : 5 bei Anordnung des Arbeitsplatzes mit einem Abstand von 0,50 m (Bediengang) vom Fenster | 1 : 5 |
Beispielrechnung zum Nachweis für den notwendigen Anteil der lichtdurchlässigen Flächen | |||
Beispiel: | Laborraum | ||
Raumbreite: | 3,75 m | ||
Raumtiefe: | 5,25 m | ||
Fensterbrüstungshöhe | 0,90 m | ||
Fensterfläche (Rohbaumaß) | 5,50 m2 | ||
Faktor zur Berücksichtigung des Rahmenanteils der Fenster | 0,75 | ||
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Ergebnis: | |||
Die Verglasungsfläche beträgt 21 %, also etwa 1 : 5 der Raumgrundfläche. Dies entspricht mehr als 1 : 10 der Raumgrundfläche. Man kann davon ausgehen, dass an fensternahen Arbeitsplätzen an 85 % aller Tage im Jahr zwischen 8 Uhr und 17 Uhr eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux erreicht wird. |