
Abschnitt 2.6
Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25 (bisher: BGI/GUV-I 5137)
Empfehlungen zur Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zur Anwendung des DGUV Grundsatzes G 25 (bisher: BGI/GUV-I 5137)
Abschnitt 2.6 – Verfahrensvorschriften
Ein wichtiger Bestandteil einer betrieblichen Vereinbarung ist die Regelung von Verfahrensfragen, wie zum Beispiel
die Veranlassung einer bzw. das Angebot zur Untersuchung durch den Unternehmer oder die Wahrnehmung einer Wunschuntersuchung durch den Beschäftigten,
die Freistellung und Kostenübernahme bei der Durchführung der Untersuchung durch den vom Unternehmen beauftragten Arzt (Regelfall) bzw. beim Aufsuchen eines Arztes eigener Wahl durch den Beschäftigten (Sonderfall),
die Erteilung von Bescheinigungen an den Untersuchten unter Berücksichtigung des Untersuchungsanlasses, wie arbeitsmedizinische Untersuchung, Eignungsuntersuchung.