
Ergonomische Maschinengestaltung von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung
(DGUV Information 209-069)
Information
(bisher BGI/GUV-I 5048-2)
![]() | DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Ausgabe Februar 2018
von Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung
Informationen zur Checkliste für
CNC-Bearbeitungszentren
CNC-Drehautomaten
handbediente Drehmaschinen
handbediente Fräsmaschinen
Ständerbohrmaschinen
Bügelsägemaschinen
Schwenkbiegemaschinen
Tafelscheren
CNC-Flachschleifmaschinen
Außenrundschleifmaschinen
Innenrundschleifmaschinen
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
Vorbemerkung | |
Zugang zu Maschinen | 1 |
Mindestgröße von Ganzkörperzugängen an Maschinenarbeitsplätzen | 1.1 |
Mindestmaße von Zugangsöffnungen | 1.2 |
Arbeitsplatzmaße | 2 |
Arbeitshöhen bei stehender Körperhaltung | 2.1 |
Beinraummaße | 2.2 |
Greifraum und Arbeitsraum | 2.3 |
Sehraum | 2.4 |
Vermeidung von extremen Körperhaltungen | 2.5 |
Kombinierte Sitz-/Steharbeitsplätze | 2.6 |
Sitzarbeitsplätze | 2.7 |
Sitze | 3 |
Physische Belastung, Arbeitsschwere | 4 |
Manuelle Handhabung von Gegenständen | 4.1 |
Auswahl eines Lastfalls | 4.2 |
Lastfall kritische Masse | 4.2.1 |
Lastfall kritische Hubdistanz | 4.2.2 |
Aktionskräfte bei Maschinenbetätigung | 4.3 |
Bewertung von Aktionskräften bezüglich der körperlichen Beanspruchung | 4.3.1 |
Kurzzyklische Tätigkeiten bei hohen Handhabungsfrequenzen | 4.4 |
Handbediente Stellteile | 5 |
Mindestmaße von Stellteilen | 5.1 |
Stellkräfte und Stellmomente von Stellteilen | 5.2 |
Bewegungsrichtung von Stellhebeln und Handrädern | 5.3 |
Wirkung der Betätigung von Stellteilen auf Betriebszustände | 5.4 |
Anordnung von Stellteilen und Anzeigen zueinander | 5.4.1 |
Abstände zwischen Stellteilen | 5.4.2 |
Tastaturen, Tasten und Eingabegeräte | 6 |
Tastaturen und Tasten | 6.1 |
Handhabung von Tastaturen und Tasten | 6.1.1 |
Koordinatengebende Eingabegeräte | 6.2 |
Position von Eingabegeräten | 6.2.1 |
Handhabung von Eingabegeräten | 6.2.2 |
Besondere Anforderungen an Trackball und Maus | 6.2.3 |
Besondere Anforderungen an Mauspad, Mausknopf, Mausstick | 6.2.4 |
Besondere Anforderungen an Joystick und Griffel | 6.2.5 |
Touchscreens | 6.3 |
Displays und Anzeigen | 7 |
Displays | 7.1 |
Einbauposition von Displays | 7.1.1 |
Identifizierung von Informationen auf Displays | 7.1.2 |
Besondere Anforderungen an Displays mit Bildschirmröhre | 7.1.3 |
Digitale und analoge Anzeigeinstrumente | 7.2 |
Erkennbarkeit von optischen Anzeigen | 7.2.1 |
Identifizierung von optischen Anzeigen | 7.2.2 |
Besondere Anforderungen an die Identifizierung von analogen Anzeigen | 7.2.3 |
Optische Gefahrensignale | 8 |
Erkennbarkeit von optischen Warnsignalen | 8.1 |
Maschinenintegrierte Beleuchtung | 9 |
Beleuchtungsstärke, Lichtrichtung, Blendung | 9.1 |
Beleuchtungseinrichtung und -installation | 9.2 |
Wartung und Instandhaltung maschinenintegrierter Beleuchtung | 9.3 |
Beobachtung des Arbeitszyklus im Fertigungsprozess | 10 |
Verzeichnis der Quellen | |
Urheberrechte |
Vorbemerkung
Die neue europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV), enthält im Anhang I einen neuen eigenen Unterpunkt Nr. 1.1.6 "Ergonomie". Die zunehmende Wichtigkeit dieses Schutzzieles wird auch dadurch ausgedrückt, dass die bislang pauschalen Anforderungen deutlich konkretisiert werden. Vom Maschinenhersteller wird gefordert, dass Belästigung, Ermüdung und psychische Belastungen der Maschinenbedienpersonen unter Berücksichtigung ergonomischer Prinzipien bereits bei der Konzeption der Maschine auf ein Minimum zu reduzieren sind. Anforderungen bezüglich "Bedienungsplätze" gelten jetzt für alle Maschinen (Unterpunkt 1.1.7). Wenn ein Bedienungsplatz mit einem Sitz auszustatten ist, sind auch die Anforderungen an "Sitze", ebenfalls ein neuer Unterpunkt 1.1.8, zu beachten. Mit der Konformitätserklärung nach der Maschinenrichtlinie bescheinigt der Maschinenhersteller dem Kunden die Erfüllung dieser Schutzziele.
Zur Beurteilung der ergonomischen Gestaltung von Metallbearbeitungsmaschinen ist die Checkliste "Ergonomische Maschinengestaltung" (DGUV Information 209-068) erarbeitet worden, die eine Fülle von normativen Anforderungen, Empfehlungen und Erläuterungen enthält und den Stand der Technik wiedergibt. Die vorliegende dritte Auflage 2018 aktualisiert die zweite Auflage von 2010. Die erste Auflage wurde als BGI 5048 vom Oktober 2006 veröffentlicht
Neben der Verwendung der Checkliste als Arbeitshilfe bei der Konstruktion von Neumaschinen und von Maschinenumbauten ist die Checkliste als konkrete Handlungshilfe ebenfalls geeignet, den Betreiber bei der Abnahme von Maschinen oder Maschinenumbauten und bei einer Gefährdungsbeurteilung vorhandener Maschinen und der Festlegung von notwendigen Schutzmaßnahmen für eine sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln in Bezug auf ergonomische Prinzipien nach der Betriebssicherheitsverordnung, insbesondere den §§ 3 und 4, zu unterstützen.
Die vorliegende Information unterstützt die Anwendung der DGUV Information 209-068 "Ergonomische Maschinengestaltung - Checkliste und Auswertungsbogen". Mit dem Auswertungsbogen der vorstehend genannten Information werden die Einträge in der Checkliste bewertet.
Weitere ergonomische Faktoren, z.B. Lärm, Vibrationen, Klima, Strahlung, Gefahrstoffe oder Einbindung der Maschine in vor- und nachgelagerte Arbeitsabläufe bzw. die Betriebsorganisation sind nicht Thema der vorliegenden Checkliste. Sie müssen bei der ergonomischen Gestaltung der Maschine oder des jeweiligen gesamten Arbeitssystems zusätzlich berücksichtigt werden.
Alle drei Einzeldokumente (Checkliste, Information und Auswertungsbogen) werden von Zeit zu Zeit gleichzeitig überarbeitet und veröffentlicht.
Anwendungshinweis
Die Informationen
DGUV Information 209-068 "Ergonomische Maschinengestaltung - Checkliste und Auswertungsbogen" und
DGUV Information 209-069 "Ergonomische Maschinengestaltung - Informationen zur Checkliste"
in der vorliegenden Auflage von 2018 wurden 2006 in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen "Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau" (FA MFS) und "Metall und Oberflächenbehandlung" (FA MO) der Abteilung "Sicherheit und Gesundheit" (SiGe) der DGUV sowie dem Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) erstellt. Die Dokumente sollen die Beurteilung der ergonomischen Maschinengestaltung an CNC- und handgesteuerten Bearbeitungszentren, Dreh-, Fräs- und Bohrmaschinen, an Sägen, an Schwenkbiegemaschinen und Tafelscheren sowie an CNC-Flachschleifmaschinen, Außen- und Innenrundschleifmaschinen unterstützen.
Die Checkliste beinhaltet wesentliche Aspekte zur Ergonomie, die aus rund 30 Einzelnormen zusammengetragen worden sind und jeweils den Stand der Technik darstellen. Die Checkliste legt nicht fest, welche Normen vom Maschinenhersteller und Konstrukteur im Einzelfall angewendet werden sollten. Die zugrunde liegenden Einzelnormen unterliegen von Zeit zu Zeit Änderungen. Die Checkliste ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben der gesetzlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt. Um vollständige Information über die Anforderungen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung von Maschinen zu erhalten, ist es erforderlich, die Vorschriftentexte einzusehen. Die Checkliste Ergonomische Maschinengestaltung und alle zugehörigen Dokumente werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.
Impressum
Herausgegeben von:
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 288763800
Fax: 030 288763808
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de
Neue Rufnummern ab 1. August 2018:
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
Fax: 030 13001-6132
Sachgebiet Maschinen, Robotik und Fertigungsautomation des
Fachbereichs Holz und Metall der DGUV
Ausgabe: Februar 2018
DGUV Information 209-069
zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen