
Abschnitt 2.6
Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser Handlungsanleitung (DGUV Information 201-034)
Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser Handlungsanleitung (DGUV Information 201-034)
Abschnitt 2.6 – 2.6 Tauchanzug
Ein Tauchanzug (nach DIN EN 14225-2:2018-03) dient zum Schutz vor Kälte und/oder vor dem aus der Tauchtiefe resultierenden Druck. Wird der Tauchanzug mit Gas zur Isolierung beaufschlagt, darf das Gas nicht mit dem Anzug und dem Unterzieher reagieren.