
Abschnitt 2.1
Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser Handlungsanleitung (DGUV Information 201-034)
Taucheinsätze in kontaminiertem Wasser Handlungsanleitung (DGUV Information 201-034)
Abschnitt 2.1 – 2.1 Kontaminiertes Wasser
Kontaminiertes Wasser ist Wasser, von dem zu vermuten oder bekannt ist, dass dieses mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen so stark verunreinigt ist, dass es zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Mitglieder der eingesetzten Tauchgruppe führen kann.
Im Weiteren werden diese Verunreinigungen chemischer und biologischer Art vereinfachend als "Kontamination" bezeichnet; siehe auch Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung.