DGUV Information 201-033 - Tauchen mit Mischgas Handlungsanleitung (DGUV Informa...

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Abschnitt 2.19, 2.19 Äquivalente Luft Tauchtiefe
Abschnitt 2.19
Tauchen mit Mischgas Handlungsanleitung (DGUV Information 201-033)
Titel: Tauchen mit Mischgas Handlungsanleitung (DGUV Information 201-033)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 201-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.19 – 2.19 Äquivalente Luft Tauchtiefe

Die äquivalente Luft Tauchtiefe, engl. equivalent air depth (EAD), bezeichnet die Tiefe, in der man sich bei der Verwendung von Luft dem gleichen Stickstoffpartialdruck aussetzen würde, der bei der tatsächlich aufgesuchten Tauchtiefe mit einem Atemgasgemisch, das einen anderen Stickstoffanteil aufweist, herrschen würde.