
Abschnitt 1.1
Tauchen mit Mischgas Handlungsanleitung (DGUV Information 201-033)
Tauchen mit Mischgas Handlungsanleitung (DGUV Information 201-033)
Abschnitt 1.1 – 1 Anwendungsbereich
1.1
Diese DGUV Information findet Anwendung auf von der Oberfläche ausgeführte Tauchgänge mit Mischgas.
Für Sättigungstauchgänge sind weitergehende Forderungen zu berücksichtigen.