DGUV Information 203-034 - Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen ...

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Abschnitt 2.15
Abschnitt 2.15
Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen (bisher: BGI 891)
Titel: Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen (bisher: BGI 891)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 203-034
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Abschnitt 2.15

Laie ist eine Person, die weder Elektrofachkraft noch elektrotechnisch unterwiesene Person ist (gern. DIN VDE 0105-100).